Über den Kanzleigründer – RA Daniel Fischer
Es freut mich, dass Sie auf unserer Seite bis zu diesem Abschnitt vorgedrungen sind und etwas über uns erfahren möchten.
Mein Name ist Daniel Fischer, ich bin seit 2011 zugelassener Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Fischer Rechtsanwälte.
Ich habe meine anwaltliche Karriere als selbständiger Einzelanwalt im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechts (erfolgreich abgeschlossener Fachanwaltslehrgang) begonnen und konnte mich daneben schnell bei einem der damals größten deutschen Prozesskostenfinanzierer als Berater zur Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Wirtschaftlichkeit von Anfragen zur Prosesskostenfinanzierung im Rahmen von Personengroßschäden durchsetzen. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe ich meine Berufung für die Betreuung von Personenschäden entdeckt. Diese Passion habe ich fortan zu meinem Beruf gemacht und mich völlig auf den
Bereich des Medizinrechts – hier insbesondere das Arzthaftungsrecht – und Personenschäden nach Unfällen spezialisiert. Seit mehr als 7 Jahren bearbeite ich nunmehr fast ausschließlich Fälle in diesem Rechtskreis und vertrete Opfer von Behandlungsfehlern oder Unfallopfer bzw. auch deren Familien, die erhebliche Schäden erlitten haben.
Vor der Gründung der Kanzlei Fischer Rechtsanwälte habe ich als Mitarbeiter und Partner in einer mittelständischen Kanzlei gearbeitet und war hiernach Geschäftsführer einer großen legal-tech-Kanzlei, deren Schwerpunkt im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrszivilrecht, also der Schadensabwicklung, lag. In der Kanzlei wurden jährlich mehrere tausend Mandate bearbeitet. Darüber hinaus habe ich dort das Dezernat Arzthaftungsrecht mitbegründet und geleitet und dabei eine Vielzahl dieser Fälle selbst betreut.
Gerade im Vergleich der weitestgehend automatisiert ablaufenden Mandate der Verkehrsordnungswidrigkeiten oder der Abwicklung von Blechschäden nach Verkehrsunfällen habe ich meine Auffassung bestärkt gesehen, dass die Automatisierung von Verfahren heutzutage zwar eine erhebliche Hilfe bei der Abarbeitung einfacher Mandate sein kann, für komplexe – weil auch für die Betroffenen mit erheblichen Emotionen verbundene – Fälle jedoch nicht geeignet sind. Eine Automatisierung hat zur Folge, dass Abweichungen vom Schema das System stören. Der „Feind“ der Automatisierung ist somit eigentlich der Mandant, denn dieser ist als Unbekannte nicht berechenbar.
Dennoch habe ich aus den Erfahrungen gelernt und vereine in meiner Kanzlei das Beste aus beiden Welten. Wir bei Fischer Rechtsanwälte arbeiten voll digital. Die Korrespondenz mit unseren Mandanten führen wir standardmäßig elektronisch.
Beratungstermine können wir Ihnen als Videokonferenz oder im Rahmen von Telefonaten bundesweit anbieten. Bei uns erhalten Sie eine klassische, persönliche und auf Ihren Fall ausgerichtete individuelle Beratung und Rechtsdienstleistung. Hierfür habe ich ein Team von Mitarbeitern, die meine Qualitätsansprüche der Mandatsbearbeitung und die Vorstellungen eines empathischen Umgangs mit Mandanten teilen.
Über unsere Kooperationspartner
Die Kanzlei Fischer Rechtsanwälte arbeitet in Kooperation mit Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Professor der juristischen Fakultät an der Humboldt-Universität zu Berlin, unter anderem bekannt als Koautor des Fachbuchs „Handbuch Schmerzensgeld“.