Fischer Rechtsanwälte
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Kanzlei Für Medizinrecht
am Brandenburger Tor
Wenn Sie durch einen ärztlichen Behandlungsfehler in einer Praxis, im Krankenhaus oder bei einem Unfall geschädigt worden sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hoch spezialisiert auf Patientenrechte und helfen Ihnen bei allen Fällen von Personenschäden im Medizinrecht und auch Unfallrecht.
Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie am Telefon sofort und auf Anfrage per Mail wochentags innerhalb von 24 Stunden!
Unsere Kanzlei in den Medien
Unsere Kooperationspartner
Die Kanzlei Fischer Rechtsanwälte arbeitet in Kooperation mit Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Professor der juristischen Fakultät an der Humboldt-Universität zu Berlin, unter anderem bekannt als Koautor des Fachbuchs „Handbuch Schmerzensgeld“.
Darüber hinaus verfügen wir über ein bundesweites Netzwerk an fachärztlichen Experten, die bei Bedarf als Privatgutachter herangezogen werden können.
Ihre Spezialisten bei Personenschäden
Wir freuen uns, Sie auf der Website unserer Anwaltskanzlei begrüßen zu können. Da Sie den Weg auf unsere Website vermutlich nicht zufällig gefunden haben, gehen wir davon aus, dass Sie selbst oder ein Angehöriger Opfer einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt – umgangssprachlich auch Kunstfehler oder Ärztepfusch – geworden sind oder bei einem Unfall einen Personenschaden erlitten haben. Vielleicht vermuten Sie zunächst auch nur einen Behandlungsfehler – z.B. nach einem schlechten Ergebnis einer OP oder einem unbefriedigenden kosmetischen Eingriff – können diesen aber nicht ohne Weiteres nachweisen. In diesen und vergleichbaren Fällen wissen Betroffene häufig nicht, wie Sie nach einer Schädigung ihre Rechte geltend machen können und welche Ansprüche überhaupt bestehen. Selbst wenn Ansprüche wie das Schmerzensgeld bekannt sind, werden sie oft aus Resignation oder Angst vor einem scheinbar übermächtigen Gegner mit Spezialwissen einfach nicht geltend gemacht.
Genau aus diesem Grund haben wir uns den Schutz von Patientenrechten auf die Fahne geschrieben. Ganz bewusst haben wir uns auf die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund erlittener Personenschäden nach ärztlichen Behandlungsfehlern im Medizinrecht spezialisiert. Neben diesen Ansprüchen aus Arzthaftung vertreten wir auch Ansprüche aufgrund erheblicher Verletzungen bei Unfällen. Die Folgen der Verletzungen sind oft identisch. Wir wissen, dass es sich bei jedem Fall auch um persönliche Schicksale handelt und sind daher nicht nur fachlich
sondern auch auf den menschlichen Umgang mit unseren Mandanten spezialisiert. Vor diesem Hintergrund bieten wir betroffenen Opfern zur unkomplizierten Klärung erster Fragen eine kostenlose Erstberatung an. Bereits im Rahmen dieser lernen Sie einen Anwalt oder Anwältin kennen, der bzw. die Ihnen aufgrund Ihrer Schilderung mitteilen kann, ob in juristischer Hinsicht in Ihrem Fall Aussichten auf Erfolg der Anspruchsverfolgung bestehen. Wir geben Ihnen – insbesondere auch mit Hinsicht auf die möglichen Kosten – eine fundierte Entscheidungshilfe, die für Sie die Grundlage weiterer Überlegungen nach dem Gespräch darstellt.
Haben wir Sie mit unserer Erstberatung überzeugt und möchten Sie uns mit Ihrem Fall beauftragen, übernehmen wir gerne die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch eine eventuelle vorgerichtliche Vertretung Ihrer Interessen beziehungsweise gleich im Klageverfahren vor Gericht. Auch hier klären wir natürlich vorab mit Ihnen, welche Vorgehensweise wann am sinnvollsten ist.
Es spielt dabei keine Rolle, wo Sie im Bundesgebiet wohnen. Als moderne und technisch voll ausgestattete Kanzlei beraten und vertreten wir unsere Mandanten bundesweit. Termine können wir für Sie – auf Wunsch – auch gerne im Rahmen von Videositzungen anbieten. Unsere Aktenführung ist voll elektronisch. Auf Anfrage können wir Ihnen eine Kopie Ihrer Akte stets kurzfristig zur Verfügung stellen. Zögern Sie nicht! Schreiben oder rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Der Ablauf
1.
Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich telefonisch oder per Mail und erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung eines Anwalts oder einer Anwältin unserer Kanzlei zu Ihrem Fall.
2.
Können wir aufgrund Ihrer Angaben feststellen, dass begründete Ansprüche bestehen, werden wir Ihnen dies mitteilen und Sie bereits zu diesem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen und etwaige Kosten aufklären.
Bei geringen oder keinen Erfolgsaussichten werden wir auch darüber offen mit Ihnen sprechen.
3.
Ihr Fall hat gute Erfolgsaussichten? Sie möchten uns mit Ihrem Fall beauftragen – dann brauchen Sie uns dies lediglich telefonisch oder per Mail mitzuteilen. Wir übersenden Ihnen umgehend die Formulare zur Mandatserteilung und kümmern uns dann um alles Weitere!
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung und kein Geld für eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt?
Auch hierfür werden wir eine Lösung für Sie finden:
Wir arbeiten mit Prozesskostenfinanzierern zusammen und können Ihren Fall dort bezüglich einer Finanzierungsanfrage vorstellen. Soweit möglich und zulässig, bieten wir Ihnen auch an, gegen Zahlung eines Erfolgshonorars tätig zu werden (dies gilt nicht für Fälle einer vermuteten psychiatrischen Falschbehandlung). Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns insoweit an! Auf der Seite Kosten erfahren Sie mehr dazu.
Unsere Schwerpunkte
Vermuten Sie einen Behandlungsfehler?
Sei es bei einer vom Arzt angeordneten oder auch einer medizinischen nicht zwingend notwendigen (kosmetischen) Behandlung – sollten Sie einen Behandlungsfehler oder Ärztepfusch vermuten, dann könnten Sie Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund der erlittenen und zukünftig zu erwartender gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben. Gerne helfen wir Ihnen dabei herauszufinden, welche Ansprüche in Frage kommen, ob diese durchsetzbar sind und in welcher Höhe voraussichtlich Ansprüche bestehen könnten. Natürlich übernehmen wir auch die Vertretung Ihrer Rechte bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Ärzten, Praxen, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherungen. Zögern Sie bitte nicht, eine kostenlose Erstberatung durch uns in Anspruch zu nehmen, wenn Sie vorhaben einen Arzt oder eine Klinik zu verklagen.
Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt?
Sie hatten einen schweren Unfall und gehen davon aus, dass den Unfallgegner eine Schuld an Ihren Verletzungen, sonstigen Gesundheitsschädigungen und Schäden am Fahrzeug, Motorrad oder Fahrrad trifft, dann haben Sie als Unfallopfer gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bezüglich erlittener und etwaiger zukünftiger Schäden. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und – gerne hiernach auch der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung zur Seite.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns gerne an. Wir werden uns die Zeit nehmen, Sie entsprechend zu beraten.