Sie sind durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigt worden?
Die falsche Behandlung im Krankenhaus oder bei einem Arzt kann für Sie als Patient gravierende Folgen haben. Für Sie als Betroffenen ist es schwierig bzw. praktisch unmöglich, den Behandlungsfehler den Verantwortlichen nachzuweisen. Und selbst in offensichtlichen Fällen bleibt die schwierige Frage zu klären, welchen Schaden Sie erlitten haben und welcher Schadenersatz angemessen ist. Als Laie nicht nur im medizinischen, sondern auch im rechtlichen Bereich haben Sie praktisch keine Chance, die eigenen Ansprüche selbst erfolgreich geltend zu machen, schon gar nicht in voller Höhe.
Sie benötigen einen erfahrenen Rechtsbeistand, der Ihre Interessen gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen verteidigt und Ihnen hilft, Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Wir bei Fischer Rechtsanwälte sind auf Patientenrechte spezialisiert und vertreten seit 2011 geschädigte Patienten und deren Angehörige in Arzthaftungssachen. Von unserer Kanzlei am Brandenburger Tor arbeiten wir für unsere Mandanten in Berlin und in ganz Deutschland. → mehr erfahren
Wie können wir Ihnen helfen?
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung!
Einfach Formular ausfüllen:
Tel. 030 5771 3537 – 0
Mo. – Fr.
9:00 – 18:00 Uhr
Profitieren Sie von einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung!
In der Erstberatung bespricht der Anwalt mit Ihnen, welche Schritte erforderlich sind, um Ihr Recht durchzusetzen. Sie erhalten fundierte Hinweise für das weitere Vorgehen und bekommen auch die Einschätzung des Anwalts zu den Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall. Das alles ist für Sie garantiert kostenlos und völlig unverbindlich. Sie können in Ruhe und frei entscheiden, ob Sie den Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten oder lieber nicht. Vorab informiert Sie der Anwalt über die zu erwartenden Kosten und prüft, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Ausgaben übernimmt.
Fischer Rechtsanwälte – Immer auf Seite der Patienten
Wir sind immer und ausschließlich auf Seite der Patienten tätig. Seit 2011 verfolgen wir für unsere Mandanten Patientenrechte und sind insbesondere auf ärztliche Behandlungsfehler spezialisiert. Geschädigte sind oft existenziell betroffen und resignieren angesichts scheinbar übermächtiger Gegner. Dabei bietet das geltende Recht und die neueste Rechtsprechung umfangreiche Möglichkeiten, gegen die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser vorzugehen und die Patientenrechte auch gegen Widerstände durchzusetzen. In vielen Fällen haben Sie sehr gute Chancen, einen angemessenen Schadensersatz zu erhalten.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit dieser medizinrechtlichen Spezialmaterie aus hunderten Fällen sind wir bei Fischer Rechtsanwälte immer im Bilde, was die aktuelle Rechtslage betrifft und wissen, wie der Gegner „tickt“. Durch unsere Verhandlungskompetenz erreichen wir mit der Gegenseite oftmals schon eine Einigung, bevor es zu langen und anstrengenden Gerichtsverfahren kommt. Das ist ganz im Sinne der Mandanten, die Zeit und Nerven sparen und schnell bekommen, was ihnen zusteht.
Wenn keine für den Mandanten günstige Einigung möglich ist, scheuen wir keinesfalls die gerichtliche Auseinandersetzung – wenn es sein muss, durch alle Instanzen. Oberstes Ziel ist immer die optimale Lösung für unsere Mandanten.
Hilfe für Patienten in ganz Deutschland
Die Kanzlei Fischer unterstützt Patienten nicht nur im Großraum Berlin, sondern bundesweit. Zur Kontaktaufnahme und späteren Kommunikation bieten wir neben persönlichen Terminen auch Videokonferenzen oder Telefonate, um Ihnen auch insoweit einfachsten Zugang zu uns zu ermöglichen. Die Kanzlei Fischer arbeitet vollständig digital. Die Korrespondenz mit den Mandanten erfolgt standardmäßig elektronisch, um einen schnellen und effizienten Austausch zu gewährleisten.